02.07.2013 08:43
Teilkasko: eine äusserst wichtige Deckung
Diebstahl, Brand, Hagel und Erdrutsch... die Teilkasko-Versicherung deckt alle diese Ereignisse, die Ihrem Auto unabhängig von Ihrer Fahrweise zustossen können. In diesem Fall werden nicht nur die Kosten für eine Reparatur oder einen Ersatz erstattet, sondern auch andere Kosten wie Pannendienst, Abschleppen oder zollamtliche Abfertigung, sofern sich das Fahrzeug im Ausland befindet, nicht repariert werden und deshalb nicht rückgeführt werden kann.
Sie haben Anrecht auf alle diese Leistungen - unter der Bedingung, dass Sie sich in einem Land befinden, das zum Geltungsbereich Ihrer Police gehört.
Kollisionskasko: im Ausland besonders von Nutzen
Die Kollisionskaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem Fahrzeug, und das auch wenn die Schuldfrage bei einem Unfall noch nicht geklärt wurde. Nur für ein Leasing-Fahrzeug obligatorisch, wird die Kollisionskasko für Autos, die schon etwas älter sind, nicht mehr empfohlen. Doch bei einer Auslandsreise kann eine Kollisionskaskoversicherung von Vorteil sein: bei einem Unfall erstattet sie nämlich die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Kosten und macht Ihre Ansprüche dann beim Fahrer des anderen Fahrzeugs geltend.
Insassenunfallversicherung: sehr empfehlenswert für alle Fahrten ins Ausland
Achtung: die Kaskoversicherung erstattet nur die Kosten für die Schäden an Ihrem Fahrzeug und nicht die Schäden, die Sie oder Ihre Beifahrer erlitten haben. Hier ist die Insassenunfallversicherung zuständig. Sie ist sehr empfehlenswert, wenn man Personen im Auto mitnimmt, von denen man nicht weiss, ob sie ausreichend unfallversichert sind oder nicht. Prüfen Sie also Ihren Versicherungsschutz, bevor Sie ins Ausland fahren!
Haftplicht und Rechtschutz: wie man im Ausland seine Rechte verteidigt
Was passiert, wenn Ihr Fahrzeug im Ausland einen Sach- oder Personenschaden verursacht? Die obligatorische private Haftpflichtversicherung deckt diese Art Risiken. Generell entspricht ihr Geltungsbereich dem der Kaskoversicherung. Sie müssen also nur sicher gehen, dass Ihr Reiseland wirklich von Ihrer Police gedeckt ist. Wenn Sie in ein Land fahren, dass nicht der Europäischen Union angehört, können Sie eine für Ihr Reiseland spezifische Deckung abschliessen.
Die private Haftpflichtversicherung bezahlt nicht nur die Kosten, die aus von Ihnen verursachten Schäden entstanden sind, sondern macht auch Ihre Rechte bei ungerechtfertigten Ansprüchen von Drittpersonen geltend. Achtung: falls die Versicherung Ihr Verhalten als grobfahrlässig beurteilt (Alkohol, Drogen), kann sie sich gegen Sie wenden.
Zusätzlich zu einer Autoversicherung wird oft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung angeboten. Manchmal ist es aber von Vorteil, separat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschliessen. Sie sind dann nicht nur bei einem von Ihrem Fahrzeug verursachten Schadensfall geschützt, sondern bei allen Schadensfällen, die im Zusammenhang mit dem Verkehr stehen.
Gratis-Vergleich der Prämien: Autoversicherung / Rechtsschutz
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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