13.06.2013 08:45
Check-up vor der Reise Bevor Sie eine Reise antreten, ist es für Ihre Sicherheit notwendig, den Zustand des Fahrzeugs kontrollieren zu lassen. Der Reifendruck muss stimmen und das Ersatzrad in einwandfreiem Zustand sein. Kontrollieren Sie ausserdem auch der Stand des Motoröls und der anderen Flüssigkeiten (Bremsflüssigkeit und Kühlwasser) sowie die Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer. Falls Sie Objekte wie Fahrräder oder Gepäckträger transportieren, vergewissern Sie sich, dass diese sicher am Fahrzeug befestigt sind. Sicherheit durch eine gute Ausrüstung Ein Unfall, eine ungeplante längere Wartezeit, eine Panne... in solchen Fällen ist eine Mindestausrüstung für Komfort und Sicherheit im Auto immer nützlich. Ausser dem klassischen Verbandskasten, den man im Handel erhält, sollten immer eine Taschenlampe mit Batterien, eine Decke und Trinkwasser mitgeführt werden. Geschwindigkeit zu hoch, Abstand zu gering: Grobfahrlässigkeit Laut Strassenverkehrsordnung muss ein Fahrer einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten, damit er beim plötzlichen Bremsen rechtzeitig zum Stehen kommt. Fachleute für Verkehrssicherheit sind noch radikaler und betrachten die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes als Grobfahrlässigkeit. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen können als fahrlässig angesehen werden, zum Beispiel ab 25km/h in Ortschaften, ab 30km/h ausserhalb von Ortschaften und ab 35km/h auf der Autobahn. Beim Fahren SMS schreiben: grobfahrlässig! Verursacht man einen Unfall, weil man beim Fahren ein SMS verfasst hat, gilt das im Sinne der Strassenverkehrsregeln als grobfahrlässig. Das Bundesgericht ist der Meinung, dass dies auch bei wenig Verkehr und guter Sicht der Fall ist. Befände sich nämlich zum Unfallzeitpunkt ein Fussgänger auf der Fahrbahn, könnte der Autolenker ihm nicht ausweichen. Art und Kosten der Leistungen im Schadensfall variieren je nach Versicherung. Um den Konsequenzen zu entgehen, sollten Sie sich gegen Grobfahrlässigkeit versichern. Grobfahrlässigkeit: nicht jede Verkehrswidrigkeit wird gedeckt Nicht jede Art von Grobfahrlässigkeit wird von den Versicherern gedeckt. Verursachen Sie einen Unfall durch eine schwere Verletzung der Strassenverkehrsregeln, kann Ihre Versicherung von Ihnen die Übernahme oder eine Beteiligung an den Unfallkosten fordern. Schäden infolge von Alkohol- oder Drogenmissbrauch werden im Allgemeinen ebenfalls nicht gedeckt. Entscheidend sind die Umstände, und ob ein Rückfall vorliegt. Achten Sie auf die Details in Ihrer Versicherungspolice. Profitieren Sie gratis von unserem Vergleich der Prämien und Leistungen der Autoversicherungen Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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Hermann M.
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