21.05.2013 09:50
Grobfahrlässigkeit ist also ein juristischer Begriff des Strassenverkehrsgesetzes. Sie betrifft schwere Verkehrsdelikte: das starke Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren eines Rotlichtes, eines Stoppsignals oder einer Sicherheitslinie, sowie das Lenken im betrunkenen Zustand oder nach der Einnahme von Suchtmitteln. Die Folgen eines Schadens, der durch die Grobfahrlässigkeit des Lenkers verursacht wurde, können nicht nur in moralischer und psychologischer Hinsicht schwerwiegend sein, sondern auch, was die juristische und vor allem die finanzielle Seite betrifft. Bei Grobfahrlässigkeit haben die betroffenen Versicherer nämlich einen Regressanspruch und können die Kosten für den Schaden vom Versicherten zurückzuverlangen oder die Entschädigungen kürzen oder sogar verweigern. Trifft dies ein, muss der Versicherte die durch den Unfall verursachten Kosten vollumfänglich oder teilweise selbst zahlen. Und es handelt sich dabei nicht nur um Kosten für Materialschäden: wenn ein Unfallopfer zum Invaliden wird und Anrecht auf eine Rente hat, ist der grobfahrlässige Lenker gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Prozentual-Anteil dieser Kosten zu tragen. Die finanziellen Folgen können Millionen Franken betragen! Gibt es eine Möglichkeit, die Konsequenzen eines grobfahrlässigen Unfalls in Grenzen zu halten? Bei einigen Fahrzeugversicherern kann man eine Klausel in die Versicherungspolice einschliessen, die einen "Verzicht auf Regressrecht im Falle von Grobfahrlässigkeit" vorsieht. Manchmal ist diese Klausel sogar schon in der Police vorgesehen. Achtung: Unfälle, die durch das Lenken unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch hohe Geschwindigkeitsübertretungen verursacht wurden, sind auch aus diesen Versicherungs-Zusatzoptionen ausgeschlossen, ganz gleich, bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie Ihre Police abgeschlossen haben. Ihr Versicherer unterstützt Sie nicht in jeder Situation: auf der Strasse ist Vorsicht Ihrer bester Verbündeter! Vergleichen Sie die Prämien der Autoversicherungen und prüfen Sie, ob eine Deckung bei Grobfahrlässigkeit in Ihre Police eingeschlossen werden kann. Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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