04.10.2012 08:06
Seit Juli 2012 müssen alle Landfahrzeuge, die auf den französischen Strassen unterwegs sind, mit einem Alkoholtest ausgerüstet sein. Nur Zweiräder unter 50cm3 sind von dieser Regelung ausgenommen, ausländische Fahrzeuge nicht. Schweizer Autolenker, vor allem wenn sie im Grenzgebiet zu Frankreich leben, sind also auch betroffen.
Die Alkoholtests findet man unter anderem in grossen Tankstellen oder in Apotheken. Die billigsten kosten nur 3-4 Franken. Wenn Sie im Auto nach Frankreich fahren, dürfen Sie nicht vergessen, immer einen unbenutzten Tester mit sich zu führen.
Aber ist dieses Instrument zur Messung des Alkoholgehalts im Blut wirklich von Nutzen? Der persönliche Test, den man in der Apotheke kaufen kann, wurde als Präventionsmassnahme entwickelt und kann keinesfalls das polizeiliche Kontrollgerät oder eine Blutprobe ersetzen, denn bei seinen Ergebnissen handelt es sich um Näherungswerte. Ein im letzten Frühling von Kassensturz durchgeführter Vergleichstest zeigte, dass die meisten Modelle, insbesondere die teuren, unpräzise sind: alle, mit einer einzigen Ausnahme, haben den Alkoholgehalt im Blut zumindest einmal zu tief angegeben.
Einen Alkoholtest im Auto zu haben, ist also in Frankreich obligatorisch und eine gute Massnahme, um im Zweifelsfall schnell Bescheid zu wissen. Denken Sie daran, dass man nach dem Genuss von Alkohol mindestens 45 Minuten warten muss, bis der Test zum Einsatz kommt, denn der Blutgehalt steigt während dieser Zeitspanne. Doch der Alkoholtest wird nie die Vorsichtsregel ersetzten: wenn man am Steuer sitzt, sollte man vorher am besten gar keinen Alkohol zu sich genommen haben.
Ausser der Tatsache, dass Alkohol am Steuer eine Gefahr für einen selber und die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt, handelt es sich hier auch um die häufigste Ursache von „Grobfahrlässigkeit“, die dem Versicherer das Recht gibt, bei einem Schadensfall seine Leistungen zu mindern bzw. zu verweigern oder auch gegen den Versicherten Regress geltend zu machen. Die Unterzeichnung einer Klausel zum „Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit“ ist unter diesen Umständen nicht von Nutzen, denn die Klausel verliert obligatorisch ihre Rechtsgültigkeit, wenn ein Schadensfall unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurde. Ein verantwortliches Verhalten ist die einzige Methode, sich bei einem Schadensfall Scherereien zu ersparen.
Ein weiterer Vorteil für alle Lenker, die völlig auf Alkohol verzichten, bevor sie sich ans Steuer setzen: bei manchen Versicherern gibt die Unterzeichnung einer „Null Promille“-Klausel Anrecht auf einen Prämienrabatt für die Autoversicherung.
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